Ganz wichtig für alle unter 18!!

Das Jugendschutzgesetz selbst hält keine besonderen Regelungen zu Konzerten und Festivals bereit. Auch handelt es sich bei diesen nicht um öffentliche Tanzveranstaltungen. Die Veranstalter haben allerdings die Bestimmungen zu Tabak und Alkohol einzuhalten.

Gäste unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern oder von denen schriftlich bevollmächtigte Person über 18 Jahre) Zutritt zum Konzertgelände. Gäste unter 18 haben nur bis 24 Uhr Zutritt, falls sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Muttizettel) sind.  Alle Gäste unter 16 müssen um Mitternacht das Festivalgelände verlassen dürfen sich aber auf dem Campingareal aufhalten (nur in Begleitung der auf dem Muttizettel angegebenen Person)

DE MUTTIZETTEL!

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